Ein klassischer Rechtstreit kostet nicht nur Geld, er beschäftigt die Beteiligten vielmehr über eine längere Zeit und kostet deshalb auch Zeit und Nerven. Durch den Einsatz von Mediation kann dieses gebundene Potential schneller wieder genutzt werden.
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Dieses Prozessrisiko ist jedoch stets von den Erfolgsaussichten abhängig und diese lassen sich in vielen Fällen nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Wer somit verliert, bleibt auf den gesamten Kosten sitzen. Auch im Falle eines gerichtlichen Vergleiches werden die Kosten meist geteilt, so dass dann zumindest ein Teil dieser Aufwendungen bei der Partei verbleibt.
Im Vergleich zum klassischen Gerichtsverfahren spart eine Mediation im Regelfall Geld.
Die Kosten für ein Mediationsverfahren sind von vornherein transparent und übersichtlich, da diese und deren Verteilung vor dem Verfahrensbeginn vereinbart werden und eine für alle Seiten akzeptable Lösung meist schon nach wenigen Terminen erzielt wird. Durch die Berechnung nach Stundensätzen bleiben die Kosten stets überschaubar. In der Regel tragen die Beteiligten die Kosten der Mediation je zur Hälfte.
Erfahrungsgemäß ist eine Sitzungsdauer von 90 Minuten sinnvoll aber natürlich nicht zwingend. In den meisten Fällen umfasst das Mediationsverfahren insgesamt zwischen 5 und 8 Sitzungen.
Sofern zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten erforderlich werden sowie die Erstellung der schriftlichen Mediationsvereinbarung beauftragt wird, werden diese Leistungen gesondert auf Stundenbasis berechnet.
Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit abgebrochen werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesem Fall nur hinsichtlich der bis dahin abgelaufenen Zeit. Auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.
Einzelheiten und die genauen Stundensätze werden in der zu jedem Mediationsprozess gehörenden Honorarvereinbarung zu Beginn festgelegt. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Problembereich, der Anzahl der Beteiligten, der Art des Konflikts sowie der Anzahl und Qualifikation der für die Parteien tätigen Mediatoren und liegt grundsätzlich im Rahmen zwischen 150,00 Euro und 300,00 Euro.
Geboten sein kann auch die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Gutachter, Notar etc.). Deren Honorar vereinbaren die Parteien mit diesen Fachleuten gesondert.
Grundsätzlich ist das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens kostenfrei. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber mittlerweile die Kosten einer Mediation.
lateinisch „Vermittlung“ ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes....
Mediation ist keine Erfindung der jüngsten Zeit sondern ein uraltes Verfahren zur Konfliktösung.
Der lateinische Terminus mediator ....
Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes mit einer verbindlichen....
Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation: Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Ergebinisoffenheit...
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich verschiedene Phasenmodelle der Mediation entwickelt. Obwohl die Phasen von Modell zu Modell verschieden ...
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Ein klassischer Rechtstreit kostet nicht nur Geld, er beschäftigt die Beteiligten vielmehr über eine längere Zeit und kostet deshalb auch Zeit und Nerven...
Rechtsanwalt und Mediator
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