Mediation

Kosten

Eine Mediation spart Geld

Transparente, übersichtliche Kosten

Ein klassischer Rechtstreit kostet nicht nur Geld, er beschäftigt die Beteiligten vielmehr über eine längere Zeit und kostet deshalb auch Zeit und Nerven. Durch den Einsatz von Mediation kann dieses gebundene Potential schneller wieder genutzt werden.


Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der anderen Partei. Dieses Prozessrisiko ist jedoch stets von den Erfolgsaussichten abhängig und diese lassen sich in vielen Fällen nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Wer somit verliert, bleibt auf den gesamten Kosten sitzen. Auch im Falle eines gerichtlichen Vergleiches werden die Kosten meist geteilt, so dass dann zumindest ein Teil dieser Aufwendungen bei der Partei verbleibt.

 

Im Vergleich zum klassischen Gerichtsverfahren spart eine Mediation im Regelfall Geld.

 

Die Kosten für ein Mediationsverfahren sind von vornherein transparent und übersichtlich, da diese und deren Verteilung vor dem Verfahrensbeginn vereinbart werden und eine für alle Seiten akzeptable Lösung meist schon nach wenigen Terminen erzielt wird. Durch die Berechnung nach Stundensätzen bleiben die Kosten stets überschaubar. In der Regel tragen die Beteiligten die Kosten der Mediation je zur Hälfte.

Erfahrungsgemäß ist eine Sitzungsdauer von 90 Minuten sinnvoll aber natürlich nicht zwingend. In den meisten Fällen umfasst das Mediationsverfahren insgesamt zwischen 5 und 8 Sitzungen.

Sofern zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten erforderlich werden sowie die Erstellung der schriftlichen Mediationsvereinbarung beauftragt wird, werden diese Leistungen gesondert auf Stundenbasis berechnet.

Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit abgebrochen werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesem Fall nur hinsichtlich der bis dahin abgelaufenen Zeit. Auch Unterbrechungen sind jederzeit möglich.

 

Einzelheiten und die genauen Stundensätze werden in der zu jedem Mediationsprozess gehörenden Honorarvereinbarung zu Beginn festgelegt. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Problembereich, der Anzahl der Beteiligten, der Art des Konflikts sowie der Anzahl und Qualifikation der für die Parteien tätigen Mediatoren und liegt grundsätzlich im Rahmen zwischen 150,00 Euro und 300,00 Euro.


Geboten sein kann auch die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Gutachter, Notar etc.). Deren Honorar vereinbaren die Parteien mit diesen Fachleuten gesondert.

 

Grundsätzlich ist das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens kostenfrei. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber mittlerweile die Kosten einer Mediation.

 

 

Mediator

Rechtsanwalt und Mediator

Roland Klein LL.M.

Lemberger Str. 14

66955 Pirmasens

 

Tel.: 06331 60 86 95 0

Fax: 06331 60 86 95 10

klein(at)zkk-ps.de

www.mediator-ps.de

Impressum

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Berufshaftpflichtversicherung

HDI-Gerling, Firmen und Privat Versicherung AG

Heilbronnerstr. 158, 70191 Stuttgart

 

UST-ID-Nummer: DE189695882

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Zulassung

 

Beide Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören zur

Pfälzische Rechtsanwaltskammer

Landauer Str. 17

66482 Zweibrücken

Telefon: +49-(0)6332-8003-0

Telefax: +49-(0)6332-8003-19

Berufsrechtliche Regelungen

 

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  •  Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  •  Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  •  Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung     (BRAGO)

Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar unter www.brak.de

Räumlicher Geltungsbereich

 

Räumlicher Geltungsbereich:

  • Ausschlüsse
  • Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
  • Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf    Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
  1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
  3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten

Impressum / Hinweise gemäß Telemediengesetz (TMG) und der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)

Gesetzliche Regelungen zur Mediation sind in der EU Richtlinie 2008/52/EG vom 21.05.2008 und imMediationsgesetz niedergelegt.

Verbraucherschlichtung:

Bei Streitigkeiten mit dem Rechtsanwalt und Mediator Roland Klein wäre die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org.

Rechtsanwalt und Mediator Roland Klein ist aber grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstelle teilzunehmen.

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